Hutweidsee - Redwitz
Hutweidsee Redwitz

Auszug aus den Vereinsvorschriften und der Gewässerordnung

Das Nachtangeln ist in der Zeit von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr verboten. (Nachtzeit).

Der Aufenthalt am Gewässer zur Nachtzeit ist verboten.
Ausgenommen für Inhaber von Jahreserlaubnisscheinen ist der Matthäus Krauss-See in Kösten und der Baggersee Mainroth. Hier ist auf den Vereinseigenen Grundstücken keine Genehmigung zum Aufenthalt in der Nachtzeit erforderlich, soweit es sich um eine Nacht handelt, in der außer einem Fahrzeug ein Angelzelt verwendet werden kann. Das mitführen einer mobilen Toilette ist Pflicht! Längeres Zelten oder Campieren bedarf der Genehmigung einer der beiden Vorsitzenden.

Offene Feuerstellen auf dem Erdboden sind nicht erlaubt, es sind geeignete Feuerschalen oder Grillgeräte zu verwenden. Die Asche ist sorgfältig zu entsorgen.

Das Hältern von Fischen über die erlaubte Fangmenge hinaus, sowie in der Zeit von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr ist verboten.
Bei lebender Hälterung sind geeignete, geräumige Setzkescher zu verwenden.

Gefangene Fische dürfen am Gewässer nicht an andere Personen weitergegeben werden, sie dürfen nur vom Angler selbst nach Beendigung des Fischens vom Gewässer entfernt werden.

Verboten ist:

– das Befahren von Wiesen und gesperrten Wegen
– das Parken in Uferböschungen und außerhalb von
   ausgewiesenen Parkzonen 
– der Bau von Unterständen, Pavillon, Radiomusik
– Veranstaltungen ohne Genehmigung durchzuführen

Friedfische:

 – Erlaubte Fangzeit: Vom 1.März bis 31. Oktober.
 – In den Monaten März und April ist die Erlaubnis auf
   10 Angeltage pro Monat begrenzt.
 – Fischen mit Drillingshaken ist verboten.
 – Anfüttern mit Futterboot, Boot, Schwimmen, ist verboten,
   ebenso das Anfüttern mit Hunde und Katzenfutter.

Raubfische:
 – Erlaubte Fangzeit Vom 06. Januar bis 14. Februar
                                   und 01. Mai bis 31. Dezember

Fangbegrenzungen – Sammelerlaubnis Baggerseen
Tagesfang: 2 Raubfische Hecht oder Zander, 2 Karpfen, 2 Schleien,
                    2 Brachsen, 5 Rotaugen.
Monatsfang: 8 Karpfen
Jahresfang: 12 Raubfische, 20 Karpfen, 12 Schleien, 20 Brachsen

Fangbegrenzung Tageskarteninhaber:
1 Raubfisch, 2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Brachsen, 5 Rotaugen

Bei Erreichen einer der Fangbegrenzungen ist das Fischen auf die jeweilige Gruppe der Friedfische, bzw. Raubfische unverzüglich einzustellen.

Baggersee Schönbrunn
Baggersee Schönbrunn